Die KI-Richtlinie – ein unternehmerisches Gestaltungswerkzeug

Künstliche Intelligenz (KI) verändert nach und nach unser Privat- und unser Arbeitsleben. Spätestens seit ChatGPT ist generative KI in aller Munde und viele Menschen berichten über Ihre Erlebnisse mit der Mensch-Maschinen-Interaktion. Doch was bedeutet das nun konkret für Unternehmen? Nutzen Arbeitnehmende vielleicht bereits die vielfältigen Möglichkeiten der KI-gestützten Anwendungen, die von Terminplanung, über Text- und Bildgenerierung bis hin zu Recherchetätigkeiten reichen, für die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben? Wissen die Führungskräfte über diesen Einsatz Bescheid? In welchem Ausmaß werden solche Tools bereits genutzt? Welche Daten werden so in die Tools eingespeist? Fließen eigene Daten in das Training der externen Systeme ein? Entstehen den Unternehmen dadurch Nachteile und rechtliche Risiken? Wie können diese minimiert werden? Wie kann KI jedoch auch optimal zum Vorteil genutzt werden?  

Denn der Einsatz von KI-Tools kann Arbeitsprozesse optimieren, sowie auch deren Ergebnisse verbessern. Durch die Effizienzgewinne bleibt mehr Zeit für innovative Ideen und Lösungen. Allerdings können bei einer unzulässigen Nutzung unter anderem datenschutz-, bild- und urheberrechtliche Haftungsrisiken entstehen. Selbst wenn sicherlich noch nicht alle Unternehmen KI verwenden, so ist das Thema stark diskutiert und im Bezug zur Wettbewerbsfähigkeit unter ständiger Beobachtung.

Daher empfiehlt sich auf Managementebene die Auseinandersetzung mit einer KI-Richtlinie, um Gestaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen und rechtliche Risiken zu minimieren. 

Was ist eine solche KI-Richtlinie (auch “AI-Policy” genannt)?

Mit der KI-Richtlinie setzt das Unternehmen den Rahmen für den Einsatz der Technologie – und eröffnet somit Möglichkeiten. Daher dient sie als Gestaltungswerkzeug der Geschäftsleitung dazu, den Umgang mit der Technologie in innovative und sichere Bahnen zu lenken. Indem die Richtline gleichzeitig Grenzen setzt, dient sie auch dazu, Risiken zu mitigieren. In einer KI-Richtlinie legt die Geschäftsführung somit fest, wie mit dem Thema KI im Unternehmen umgegangen werden soll. Dies erzeugt zum einen interne Klarheit und zum anderen eine externe Positionierung.  

Warum sollten Unternehmen daher in eine KI-Richtline investieren? Welche Ziele werden damit verfolgt?  

  • Verantwortungsbewusstes Handeln: Die Nutzung von KI hebt ethische Aspekte von unternehmerischem Handeln unter ein Brennglas. So werden durch unausgeglichene Datensätze soziale, ökologische und ethische Folgen schneller und stärker sichtbar aufgrund der größeren Skalierung von digitalen Produkten. Existierende menschliche Vorurteile (sog. bias), Diskriminierung und mangelnde Datensicherheit werden hervorgehoben und können größeren Schaden anrichten.  
  • Compliance & rechtliche Absicherung: Ebenso gehen mit der Nutzung von KI-Tools rechtliche Aspekte miteinher, die zu beachten sind. Diese hängen auch von der Art des Unternehmens ab. Jedoch gibt es vielerlei zu beachtende Regularien, etwa hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts. Zudem kommen hier auch noch die geplanten EU Verordnungen wie die KI-Verordnung ins Bild, die einige Unternehmen betreffen wird. 
  • Risikomanagement: Eine KI-Richtlinie ist auch ein wirksames Instrument, um unternehmerische Risiken zu minimieren. Nutzen Arbeitnehmende, wie oben dargestellt, ohne Wissen oder Zustimmung des Managements KI, so kann es zu wirtschaftlichen Schäden kommen, inklusive etwaiger Haftungsfälle. Ohne vorherige ausreichende Auseinandersetzung mit der Thematik kann es etwa zu rufschädigenden unethischen Ergebnissen kommen, die das Unternehmen im Markt zurückfallen lassen können. Auch andere Schadensereignisse wie etwa ein Informationsabfluss und der dadurch bedingte Verlust von Geschäftsgeheimnissen sind nicht ausgeschlossen. 
  • Transparenz & Vertrauen: Im Gegenzug dazu lassen sich umso mehr Transparenz und Vertrauen im Markt für ein Unternehmen schaffen, wenn es zeigt, dass es sich positiv mit solchen Zukunftstechnologien auseinandersetzt. Kernwerte eines Unternehmens können so aus der analogen in die digitale Welt übertragen werden. 
  • Innovation & Wettbewerbsfähigkeit: Außerdem kann durch eine klare KI-Richtlinie die Nutzung für innovative Zwecke festgelegt und gefördert werden. Die durch die Effizienzsteigerungen freigewordene Zeit kann so für innovative Lösungen verwendet werden, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens für die Zukunft sicherstellt.  

Was sollte die KI-Richtlinie daher enthalten? Welche Aspekte sind besonders wichtig? 

Zunächst sollte im Unternehmen festgelegt werden, welcher generelle Regelungsansatz zum Umgang mit KI gewählt wird. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein grundsätzliches Verbot mit Vorbehalt der Erlaubnis oder die generelle Erlaubnis mit festgelegten Beschränkungen. Zudem kann ein Mittelweg gewählt werden, bei dem zwar generell ein Verbot herrscht, man jedoch in unsensiblen Bereichen die Nutzung generell unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Aus rechtlicher Sicht ist ein grundsätzliches Verbot mit Vorbehalt der Erlaubnis zunächst der sicherste Weg, der Mittelweg ist jedoch innovationsfreundlicher. Die Entscheidung sollte im Einklang mit der Digitalstrategie und den Unternehmenswerten getroffen werden. 

Es empfiehlt sich dann außerdem eine dynamische Liste geprüfter Tools festzulegen, die von den Arbeitnehmenden genutzt werden dürfen, um Sicherheit und Praktikabilität herzustellen.  

Zudem sollte in der KI-Richtlinie klar festgelegt werden, welche Daten nicht in KI-Systeme eingegeben werden dürfen, wenn keine eigenen geschlossenen Systeme verwendet werden. Dazu zählen vor allem personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse. In der Praxis gilt es hier vor allem die im Unternehmen vorhandenen Daten umfassend nach ihrer Schutzwürdigkeit zu klassifizieren und dies für die Mitarbeitenden transparent zu halten – dies kann etwa im Rahmen des Informationssicherheitssystems erfolgen. Eine klare Einordnung kann auch als Basis dienen, um selbst im Unternehmen Mehrwert aus den Daten zu generieren. An diese Einordnung sollten die Vorgaben der KI-Nutzung anknüpfen.  

Darüber hinaus sollte den Arbeitnehmenden klar vermittelt werden, wie die Ausgabe (sog. output) aus einem KI-System zu behandeln ist. Dabei empfiehlt sich der Ansatz der menschlichen Letztaufsicht (sog. human oversight). So sollte vor der endgültigen Verwendung immer ein Mensch überprüfen, was von der Maschine ausgegeben wurde, um etwaige Fehler wie Halluzinationen oder der Übernahme menschlicher Vorurteile aufgrund des Datensatzes auszubessern.  

Ausblick 

Es empfiehlt sich daher, sich früh mit dem Thema KI auseinanderzusetzen, um sich mit den Potentialen und Risiken für das eigenen Unternehmen vertraut zu machen. Eine KI-Richtlinie kann als Basis für die weitere KI-Strategie dienen, Klarheit schaffen und sollte mit entsprechender rechtlicher Expertise geschrieben werden, um Risiken angemessen zu adressieren. Nachdem sich über die Richtlinie Gedanken gemacht wurde, sollte diese dann aber auch im Rahmen von Mitarbeiterschulungen und weiteren Change-Management-Maßnahmen im Unternehmen vermittelt und gelebt werden. Es sollte eine Kultur der Nutzung von KI-Tools gefördert werden, um individuelle Effizienzgewinne der Arbeitnehmenden zu heben. Zudem gilt es in dem Bereich ständig fortzubilden, da sich die Dinge mit rasanter Geschwindigkeit ändern. Auch die Regulierung ist dabei im Blick zu behalten, da auch der Gesetzgeber mit diesen Veränderungen Schritthalten muss. Jüngste Entwicklungen wie der Data Act, dem Gesetz über digitale Dienste und dem Gesetz über digitale Märkte, sowie die KI-Verordnung müssen von den Unternehmen beachtet werden. Insgesamt gilt es daher eine starke Grundstruktur aufzustellen, um gut zu digitalisieren und dem Wettbewerb standzuhalten. 

 

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