Modularisierung im Recht – unser Arbeitsansatz bei fingolex

Industrialisierung des Rechts mit einer einhergehenden zumindest teilweisen Standardisierbarkeit in der Behandlung rechtlicher Fälle? Für viele Juristen erscheint das eine unnatürliche Herangehensweise an unsere Arbeit. Ist nicht jedes rechtliche Mandat außerhalb von Masseverfahren ein Einzelfall? Generell besagt das ja auch schon §2 I RDG. Rechtsdienstleistung ist danach “jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert”.

Die Frage ist aber für uns aber nun, wie man am besten innerhalb der gerade in Bearbeitung dieses Einzelfalles, an diese herantritt. Ist dazu auch die Antwort, immer alles neu zu er- und bearbeiten, da es ja ein neuer Einzelfall ist? Wohl kaum, da dies wertvolle Ressourcen verschlingt. Darüber herrscht auch wohl auch schon mehr Konsens in der Anwaltschaft. Sollte es aber nicht auch innerhalb der Rechtsberatung eine gewisse Art von verfügbarem Marktstandard geben, um die dadurch verbleibende Zeit mit den verzwickten Fragen des Falles verbringen zu können? 

Eine andere Disziplin mit hochqualifizierten Fachleuten geht an diese Frage bereits schon anders heran – die Medizin. Dort setzt man auf Behandlungsleitlinien (zum Begriff siehe etwa Erläuterung auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit, zuletzt abgerufen am 15.10.2023). Diese bilden den Stand der Wissenschaft ab, sie spiegeln die letzten wissenschaftlichen Erkenntnisse, Ärzt:innen ergänzen mit ihrem individuellen Erfahrungsschatz und die Empathie für den Einzelfall.*

Leitlinien im Recht? 

Wie müsste so etwas im Recht aussehen? Das, was in der Medizin wissenschaftliche Erkenntnisse sind, wären bei uns wohl derzeit eine Mischung aus Gesetzen, Rechtsprechung und Literatur. Wie und von wem würden solche Leitlinien in der Praxis erarbeitet werden? Definitiv bräuchte es einen übergeordneten Träger, der sich der Erarbeitung und zur Verfügungstellung annimmt. Könnten wir nicht generell gewisse Teile unserer Arbeit auch im Recht prozessual besser abwickeln und so, dass wir deutlicher lernen und nicht nur auf grobe Erfahrungen, sondern auf das breitere Wissen vieler toller Kolleg:innen setzen?  

Zwar liegt ein Unterschied zwischen der Medizin und der Rechtsberatung liegt natürlich darin, dass in zweiterem wohl ein größerer Wettbewerbscharakter vorherrscht als in der Medizin. Aber könnte das nicht trotzdem der Fall sein, obwohl man sich auf generelle Leitlinien, die sich aus erhobenen Praxisdaten ergibt, stützen könnte? Arbeiten wir nicht auch grundsätzlich im großen Ziel für den Rechtsstaat, sowie die Mediziner für die Gesundheit der Menschen arbeitet? Wir sollten dabei auch nicht vergessen: die Disziplinen eint - wir arbeiten am Menschen und wollen und sollen Empathie für die Menschen, mit denen wir arbeiten entwickeln. 

Es bräuchte daher wohl die Bewegung der Politik, sich dem Thema mehr anzunehmen, als auch die Möglichkeit der Datenerhebung und Zugänglichkeit. In der neuen Datenstrategie der Bundesregierung (S. 18, zuletzt abgerufen am 15.10.2023) wird zumindest für Unternehmen im freien Markt in eine solche Richtung auch verwiesen.

Doch warum gehen nicht auch wir als Anwaltschaft weiter in eine solche Richtung?

Was hat das mit fingolex zu tun? 

Wir bei fingolex sind daher generell dabei, Module (also teilstandardisierte Inhalte) mit hochklassigen Einzelfallberatung zu kombinieren und so den Kundenmehrwert schneller und besser zu liefern. Wir versuchen damit schon mal ein paar Schritte weiter in die Richtung der Industrialisierung zu gehen. In Kombination mit der Ausschöpfung von digitalen Möglichkeiten ist das in unseren Augen die Zukunft des Rechtsmarkts.  

Wenn Sie Fragen oder Kommentare zu unserer Methodik bei fingolex haben, sprechen Sie uns gerne an. Egal ob Sie wissen wollen, wie sie als Unternehmen davon konkret profitieren oder als Kolleg:innen an einem Austausch darüber interessiert sind.