Sonstiges
Geschäftsgeheimnisschutz – Handlungsbedarf?
Gerade innovative Unternehmen profitieren mehr von ihren geistigen Leistungen denn vom schlichten Vertrieb von direkt greifbaren Produkten. Ein häufig sinnvoller Weg für einen solchen Schutz von Entwicklung stellt das Geschäftsgeheimnis dar. Dessen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das mit Verspätung eine europäische Richtlinie umsetzt. Wir beleuchten die Anforderungen und daraus resultierenden Handlungsbedarf.
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